Emil Müller wurde offenbar zuerst zum sogenannten "Landsturm" (2.Aufgebot) einberufen. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gehörte jeder Militärpflichtige, wie überhaupt alle gedienten und ungedienten Wehrfähigen, dem Landsturm an, der jedoch nur im unmittelbaren Krisenfall aufgerufen werden sollte. Übungen waren im Landsturm nicht mehr abzuleisten. Im 1.Weltkrieg umfasste der Landsturm (2.Aufgebot) alle 38- bis 45jährigen Männer und und wurde zunächst nur im Hinterland eingesetzt. Er hatte andere Uniformen, z. B. die berühmte Landstürmer-Mütze (Tradition von 1813), keinen Stahlhelm, was sich im Verlauf des Krieges aber änderte.
Das "Reichsgesetzblatt" veröffentlichte am 15. August 1914 folgende Verordnung:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels II. Paragraph 25 des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzblatt Seite 11), im Namen des Reichs, wie folgt. § 2. Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Über den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl. "