Famgesch
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geboren am 16. Januar 1845  in Hollen
gestorben am 19. Juli 1917  in Isselhorst

Wilhelm Heitmann

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Der "Kolon"

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Nach seiner Heirat am 24. Juni 1870 erwarb Wilhelm Heitmann das

Haus Nr.

f

61

in Isselhorst, das Geburtshaus seiner Frau. Das Haus, auch

Brakenhaus

genannt, war lange im Besitz ihres Onkels Friedrich Wilhelm Kosfeld gewesen, ging dann aber für etliche Jahre in den Besitz ihres Stiefvaters

Johann Friedrich Philipp Ottensmann

über. Wilhelm Heitmann kaufte das Anwesen von Ottensmann, der weiter dort wohnte, aber bereits 2 Jahre später starb. Wilhelm Heitmann wurde mit dem Kauf  "

Kolon

" (Erbpächter*), ein Titel, mit dem er lebenslang in vielen offiziellen Schreiben angeredet wurde (s. unten, amtliches Schreiben von 1907) und der sich auch noch in seiner

Todesanzeige

findet. Die ursprüngliche feudalrechtliche Bedeutung dieses Status existierte bereits zum Zeitpunkt des Kaufes nicht mehr, infolge der

Bauernbefreiung

, die sich in Preußen seit 1807 und endgültig ab 1850 vollzog. Das Brakenhaus soll im Prinzip auch bereits im Jahr 1823 aus der Erbpacht  freigekauft worden sein (die verwickelten Geschehnisse sind sehr schön im Detail bei Kerker und Plöger* nachzulesen). Die endgültige

Ablösung der Erbpacht

vollzog aber erst Wilhelm Heitmann 1884 durch Zahlung einer letzten einmaligen Ablösesumme von 866,57 Mark an den Meierhof Mumperow (siehe

Dokumente

).

Das Anwesen Isselhorst 61, das Wilhelm Heitmann erwarb, bestand, wie Gisela Kerker und

Renate Plöger

** in der Zeit- schrift "Isselhorster" berichten, ursprüng- lich wahrscheinlich aus zwei Fachwerk- Wohngebäuden, nämlich einem Haupt- haus, das zu einem unbekannten Zeit- punkt abgerissen und später durch einen Ziegel-Neubau (Isselhorst 211) ersetzt wurde, und dem Kotten (Heuerlingshaus), der heute noch steht (in neuem Glanz, siehe rechts) und in dem er - jedenfalls nach dem Abriss des Haupthauses - mit seiner Familie wohnte.

1909.WH.Kol.714

Wilhelm Heitmann

**  

Das Brakenhaus und seine Besitzer.

 

Aus der  Geschichte einer Erbpachtstätte

, von Gisela Kerker

und

Renate Plöger

, Gütersloh 2016,

Der Isselhorster

; März 2016;

Ausgabe 137

, Seiten 20-25  (Hrsg.:

Heimatverein Isselhorst

)

* Im 19. Jahrhundert war die Erbpacht das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen. Der Pächter konnte mit dem Grundstück im Prinzip umgehen wie ein Eigentümer. Wenn der Vertrag oder die gesetzliche Erbordnung nichts anderes bestimmte, konnte der Erbpächter das Gut frei veräußern, verpfänden und vererben. Starb die Familie des Erbpächters aus, so fiel das Gut an den Obereigentümer zurück. Die Erbpacht war also eine - damals unbefristete! - Form geteilten Eigentums und enthält nur noch rudimentäre Merkmale der abgeschafften bäuerlichen  Leibeigenschaft.

Zu dem Anwesen gehörte aber auch beträchtlicher Landbesitz, insgesamt etwas über zwei Hektar, der auf zwei Gebiete verteilt war (Lage siehe

hier

). Das etwas größere Areal (1,05 Hektar) befand sich, an die Häuser angrenzend, auf dem Jostkamp, nahe der Dorfstraße, und das zweite (1

f

Hektar), vom ersteren räumlich getrennt, bestehend aus Ackerland und etwas Wald, auf dem "Haberkamp" (heute: Haverkamp). Die Familie betrieb daher auch Landwirtschaft, Haupteinnahmequelle aber war, und dies in immer größerem Maß, Wilhelm Heitmanns

Nagelschmiede

.

Mehr zu Wilhelm Heitmanns Rolle als Erbpächter ist auf den Seiten über das

Brakenhaus

zu finden.

©   Kurt Müller 2022
DSC07524 Kopie

Oben / rechts: Der Heitmannsche

Kotten

 heute, wunderbar saniert und behutsam modernisiert von Wilhelm Heitmanns Urenkel Ulrich Poggenklaß und seiner Frau Kathrin (siehe auch Brakenhaus-Seiten)

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