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1880.Hollen.825

Meyerhof

Hollen Haus Nr. 22 (Stammsitz der Familie Heitmann)

zu Isselhorst

zu Holtkamp

zu Ebbesloh

Lage des Stammsitzes der Heitmanns auf einer Karte von Hollen aus

dem Jahr 1888

1822 Hollen22.Heitmann-Felder.385

Hollen

No. 22 Heitmann

Ebbesloh

Famgesch
Neuwohner.425

Nachdem zunächst - entsprechend der in der Region üblichen "Ultimogenitur" - Wilhelm Heitmanns jüngster Bruder Hermann Christian den Hof geerbt hatte, übernahmen ihn in der nächsten Generation  dessen Tochter Johanne Catherine Wilhelmine (1879-1963) und ihr Ehemann August Jürgensmann (1871-1924).

Wilhelm Heitmann

wurde in Hollen, im Kirchspiel Isselhorst, auf dem Stammsitz seiner Familie, dem Anwesen Hollen Nr.

f

22, geboren, im Nordwesten des Dorfes an der Grenze zum Nachbarort Ebbesloh (siehe oben), so wie schon sein Großvater und sein Vater. Letzterer wird spätestens ab 1840, seit seiner Heirat, als Colon bezeichnet. Der vorherige Eigentumsstatus ist unklar.

1806.HeitmannFC.Taufe.Komposit.787
1840.HeitmannFC.Colon.300

Oben: Bei seiner Heirat im Jahr 1840 wird Herrmann Christian Heitmanns Sohn Friedrich Christian dann   als "Colon" (Hollen 22) bezeichnet.

Unten: Taufeintrag von Friedrich Christian "Heidmann" 1806 (von oben zeilenweise: Überschrift, Legende 1.Teil, Eintrag 1.Teil, Trennstrich, Legende 2.Teil, Eintrag 2.Teil). Die Angabe zum Vater enthält einen Fehler: dessen 2.Vorname war nicht "Henr.", sondern "Christian".

Unten: Erwähnung von Hermann Christian "Heidmann" als "Neuwohner" im Jahr 1802 (bei Geburt des Sohnes Henrich Christian)

1802.HeitmannHC.Neuwohner

Oben: Haus Hollen Nr. 22 und der dazugehörige Grundbesitz (heute: Steinheideweg 16) auf einer Karte aus dem Jahr 1822 (kariert-schraffierter Bereich). Hier wohnen bis heute Nachfahren der Familie Heitmann, unter dem Familiennamen Jürgensmann.

Der Stammsitz

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Familie Heitmann, Hollen 22

17550604.Heitmann-Hermbecker.Heirat.489
Hollen-Wiehage.Ur-Heitmann.450

Wir wissen ziemlich sicher, dass Herrmann Christian Heitmanns Eltern am 4. Juni 1755 heirateten (s.o., Taufeintrag), dass sein zu diesem Zeitpunkt 32jähriger Vater vorher schon einmal verheiratet war ("Viduq" = Witwer; dessen erste Ehe mit Anna Maria Kleyckamps wurde am 5.11.1749 geschlossen) und am 9. Mai 1723 geboren wurde, sowie dass Jacob Heitmann der Ältere, der Vater des Jüngeren, 1750 mit 52 Jahren starb (also 1698 oder 1697 geboren wurde).­ Damit wissen ­wir auch, dass diese Familie Heitmann seit mindestens Anfang des 18.

f

Jahrhunderts im Kirchspiel Isselhorst gelebt hat, und zwar vermutlich in Hollen. Unsicher bleibt jedoch, an welchem genauen Ort diese Vorfahren vor 1760 lebten.­ Wir wissen ebenfalls nicht sicher, ob sie vom ersten uns bekannten Heitmann in Hollen abstammten, Heinrich Heitmann, der schon im

Ravensberger Urbar

(erstellt 1550-1556) erwähnt wird (siehe Abb. links sowie die

Genealogie

der Familie Heitmann), auch wenn diese Abstammung sehr nahe liegt.

Rechts: Kirchenbucheintrag der Heirat von Jacob Heitmann dem Jüngeren mit Maria Ilsabein Hermbecker am 4. Juni 1755

17500501.HeitmannJacobDAe.Tod.510

Links: Kirchenbucheintrag
zum Tod von Jacob Heitmann dem Älteren
am 10. Juni 1750 mit 52 Jahren.
Daraus ergibt sich als ungefähres Geburtsjahr 1698.
Jacob Heitmann d.Ä. ist der älteste uns bekannte
Heitmann-Vorfahre in direkter männlicher Linie.

Als Wohnsitz der Heitmanns lässt Hollen 22 sich zurückverfolgen bis zum Jahr 1760, als es zum ersten Mal als solches im Kirchenbuch erwähnt wird, und zwar im Taufeintrag von Wilhelm Heitmanns Großtante Anna Maria Heitmann, einer Tochter von Jacob Heitmann dem jüngeren und Schwester von Wilhelms Großvater Hermann Christian Heitmann. Trotzdem wird dieser noch zu Beginn des 19.Jahrhunderts (1802 bzw. 1806)  in zwei Kirchenbucheinträgen als "Neuwohner" bezeichnet (siehe Kirchenbuchauszüge unten), also als "neuer Siedler auf landesherrlichem Grund". Denkbar ist, dass ein solcher Status zu diesem Zeitpunkt schon lange bestand und evtl. Hermann Christians Vater oder Großvater, also einer der beiden Jacobs, diesen Grund 1760 oder früher tatsächlich neu in Besitz nahm. Dass angesichts des überkommenen und ständig im Wandel begriffenen  komplizierten Eigentumsrechts hier aber auch andere Interpretationen des Begriffs "Neuwohner" denkbar sind, legt der links abgebildete Erlass der Fürstlich Lippischen Regierung von 1825 nahe.

Unten: Beispiel für eine von mehreren möglichen Interpretationen des Begriffs "Neuwohner" (Erlass der fürstlich Lippischen Regierung von 1825)

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Unten: Auszug aus dem Buch "Beiträge zur Heimatkunde im Kirchspiel Isselhorst" von Otto Wiehage, 1973. Wiehage war vorher viele Jahrzehnte Gemeindepfarrer in Isselhorst.