Als Wohnsitz der Heitmanns lässt Hollen 22 sich zurückverfolgen bis zum Jahr 1760, als es zum ersten Mal als solches im Kirchenbuch erwähnt wird, und zwar im Taufeintrag von Wilhelm Heitmanns Großtante Anna Maria Heitmann, einer Tochter von Jacob Heitmann dem jüngeren und Schwester von Wilhelms Großvater Hermann Christian Heitmann. Trotzdem wird dieser noch zu Beginn des 19.Jahrhunderts (1802 bzw. 1806) in zwei Kirchenbucheinträgen als "Neuwohner" bezeichnet (siehe Kirchenbuchauszüge unten), also als "neuer Siedler auf landesherrlichem Grund". Denkbar ist, dass ein solcher Status zu diesem Zeitpunkt schon lange bestand und evtl. Hermann Christians Vater oder Großvater, also einer der beiden Jacobs, diesen Grund 1760 oder früher tatsächlich neu in Besitz nahm. Dass angesichts des überkommenen und ständig im Wandel begriffenen komplizierten Eigentumsrechts hier aber auch andere Interpretationen des Begriffs "Neuwohner" denkbar sind, legt der links abgebildete Erlass der Fürstlich Lippischen Regierung von 1825 nahe.