Sein Vater dagegen, also Johann Henrich Hornberg, wird 1852, nach Friedrichs Tod, immer noch als Erbpächter von Hollen 23 bezeichnet (als Zeuge einer Taufe, s.rechts), so wie schon seit seiner Heirat 1808 (s.rechts darunter). Erst wenige Jahre vor seinem Tod zieht er zur Witwe seines Sohnes und zur Enkelin nach Isselhorst 61 und fungiert dort auf dem Hof des 2.
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Manns seiner Schwiegertochter (dieser war Erbpächter seit seiner Heirat 1851) als Heuerling, so wie vorher ihr 1.Ehemann und nun zusätzlich auch ihr Bruder, der ehemalige Erbpächter des Hofes, F.W.Kosfeld.