1.) Die Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in dem Zivilstands=
register der Bürgermeister von Waldalgesheim unter Nummer neunundsechzig,
vom achten Juley Achtzehnhundert fünf und zwanzig ausgefertigt, von dem
dortigen Bürgermeister unterm dreiundzwanzigsten laufenden Monats.
2.) Die Geburtsurkunde der Braut, eingetragen in den auf hiesiger Bürgermeisterei
degonirten Zivilstandsregistern, unter Nummer einundzwanzig, vom achten April
Achtzehnhundert, sechs und zwanzig.
3.) Die Eheverkündigungsakten enthalten in dem dahier deponirten Eheverkün=
digungsregister, und zwar Erstere unter Nummer siebenundzwanzig,
vom neunzehnten Septber, und die zweite unter Nummer dreißig vom
sechsundzwanzigsten September laufenden Jahres.