Dklein.Famgesch
 
geboren am 13.Mai 1818 in Hoff
gestorben am 11. Februar 1884 in Harscheid

Kaspar Heinrich Simon

©   Kurt Müller 2024
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Amalie Simon
 
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Zur frühen Familiengeschichte der Simons


 
Die ersten Erwähnungen der Familie Simon geschehen vorwiegend in Zusammenhang mit dem in früheren Jahrhunderten nahe bei Waldbröl gelegenen Gut und Adelssitz

Beuinghausen

, einem Lehnsgut der Grafen von Sayn. Dieses Gut war zunächst (seit mindestens ca. 1400) im Besitz einer Familie von Walmerode und ging danach ab 1557 durch Einheirat in den Besitz derer von  Scheidt,  1617 dann, erneut aufgrund von Einheirat, in den Besitz der Familie Simon über.

Gottfried Corbach schreibt dazu in seiner "Geschichte von Waldbröl" (Köln 1973, zunächst S. 274f):
 

Nach Forschungen von G. W. Simon erscheint das Geschlecht der Simon- Simons-Simonis in Waldbröl im 17. Jahrhundert in vier Linien [neben

Hoff

und

Beuinghausen

sind dies

Hahn

und

Wirtenbach

], die zum Teil reich begütert waren und in hohem Ansehen standen.


 

So gingen aus ihnen ein Schöffe des Hohen Gerichts zu Windeck, mehrere Kirchmeister, Bürgermeister und Pfarrer hervor. Die vielfältigen patenschaftlichen Beziehungen legen nahe, daß sie in engem verwandtschaftlichem Verhältnis zueinander standen und wohl sicher auf einen gemeinsamen Ursprung zurückgehen.


 

Corbach

geht dann weiter auf die mögliche Herkunft der Familie Simon, v.a. des ersten Lehnsträgers Johann Simon ein, der meist mit dem Herkunftsnamen "zur Auen" benannt wurde:

Die Frage nach dem Woher konnte jedoch noch nicht eindeutig geklärt werden.

Der adelige Sitz zur Auen lag in unmittelbarer Nähe von Morsbach

und zwar im Eigentum Morsbach und war bergisch. Zwischen Beuinghausen und Au bestand ein bislang ungeklärter geschichtlicher Zusammenhang.

Weiter schreibt

Corbach:

 

Die um Isengarten liegenden Höfe (S.216)


Immer wieder geht

der Streit um die Lehengüter um Isengarten

. Eichen bei Diezenkausen hatte Scheffe Heymann im Besitz, die Mühle von Diezenkausen, meist Niederhof genannt, besaß der Scheffe Wirths. Romberg hatte Jak. Heinr. Wilhelmi gekauft. Das Gut Alsberg war auch in andern Händen, ebenso

das Gut Hoff, das ein Simon besaß

.

In langen Prozessen versuchen die Herren von Schütz immer wieder zu beweisen, daß alle diese Güter unteilbar zum Rittergut Isengarten gehören. Viel Erfolg haben sie dabei nicht.

Über den Ort Hoff und das 1679 in den Besitz der Familie Simon gelangte Gut schreibt

Corbach

(S. 517f):
 
"

HOFF


 

1.Erstes urkundliches Vorkommen: 1537 Goddert zu Hoff (D, J. B. III, Nr. 2665).


2.Auf der Mercatorkarte von 1575 reicht verzeichnet.
3.Bezeichnung auf der Karte des von der Wayhe von 1607): Zum Hoffe.
4.Schreibweisen im Lauf der Jahrhunderte: 1538 Hoiffen, 1543 zum Houw,
      1622 zu Hoffe, 1652 zur Hoffen.
5.Mundartliche Benennung: Hoff.
6.Deutung des Namens: Bauernhof.
 

Die Einwohner des Ortes, soweit sie aus den Urkunden und Akten bis etwa 1700 bekannt sind: 1543/ 55 Thilmann, 1571: 3 sayn. und 1 bergisches Haus. 1575 den lang Hannes, Thielgen, 1580 Christgen, der Halfmann, Peter, 1622 Adam sel. Lentze Sohn, sein Bruder Hermann, 1635 Kirstgen Schmitt, Hannes, die Halfmannsche, 1645 Bestgen Lentzen Sohn, 1660 Johanmängen, Bästgen Halfmanns Sohn, 1663 Hannes Adam, 1680 Wilhelm Thäler. 1731: 7 Häuser gehören zum Ksp. Waldbröl, 5 zu Rosbach.

8.Einwohnerzahlen: 1810: 68, 1844: 70, 1861: 78, 1890: 77, 1900: 50, 1910: 63, 1925: 59, 1964: 76, 1970: 93.

Ein weiterer unserer Vorfahren aus Hoff ist

Christian Simons

(in der Rosbacher Huldigungsliste von 1731 tauchen für Hoff "

Christian Simons Erben"

auf). Christian Simon, der aus Happach stammte, wird von

Corbach

aufgrund von Taufbeziehungen ebenfalls für einen Verwandten der Beuinghäuser Simons gehalten. Im Waldbröler Kirchenbuch von 1720 bzw. 1721 finden sich (s.rechts) unter "Nomina Defunctorum" die folgenden Einträge:

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2."
Elsabeth, des Kirchmeisters Christian Simonis Zum Hoff
Hausfrau"
+­22. April 1720 (
Dabei handelt es sich um
Elisabetha Adams verh. Simon)
1."
Christian Simonis, der Kirchmeister Zum Hoff"
 
+ 3. März 1721 (Kirchmeister = Vorsitzender des Presbyteriums, wahrscheinlich von Niederrosbach)

Im Jahr

1731

(Corbach S.159 ff, v.a. S.162 und 164) wurde auf Veranlassung der Kurfürsten Karl Philipp eine sogenannte "Erbhuldigung" durchgeführt, bei der alle Haushaltsvorstände der Region schriftlich ihre Loyalität zu ihm und seinem Bruder als seinem künftigen Erben zu erklären hatten. Aufgrunddessen liegen Listen der Haushaltsvorstände aller Orte vor, die  so wird angenommen  sämtliche Haushalte der einzelnen Orte umfassen. "Zum Hoff" war damals zwischen den Kirchspielen Waldbröl und Rosbach aufgeteilt. Von der Familie Simon(s) erscheinen in der Waldbröler Liste "

Hermann Simons"

und "

Thomas Simons"

;

Hermann Simons

war laut Kirchenbuch ein Sohn des im Jahre

1701 als

Besitzer des Gutes genannten

Henrich Simonis,

und

es spricht fast alles dafür, dass dies auch auf unseren Vorfahren Johann

Thomas Simons

zutrifft, der ja (älter als Hermann Simons) Erbe des vorher im Besitz von von Jakob Henrich S. befindlichen Gutes in Hoff wurde und zudem noch im Kirchenbucheintrag seiner Heirat als "Thomas Simonis" bezeichnet wird, also in der latinisierten Namensform, die auch für Jakob Henrich S. verwendet wurde.

Von demselben

Henrich Simonis

(mit vollständigem Namen wohl

Jakob Henrich S.)

aus Hoff, der im Waldbröler Kirchenbuch auch als Schöffe am Hohen Gericht zu Windeck bezeichnet wird, ist aus

Hoff

eine sog.

Tackeplatte

erhalten (auch: Zackenplatte s. Foto rechts; solche Platten übertrugen die Herdwärme in die Wohnstube), die bereits

Wilhelm Simon

in seiner "

Chronik

"

von 1927 erwähnt (damals offenbar vorübergehend als Jauchegrubendeckel eines Bauern in Harscheid mißbraucht).
 
Corbach nimmt an, daß Henrich Simonis oder, was angesichts der insgesamt jetzt vorliegenden Zeitangaben sehr viel wahrscheinlicher erscheint, dessen Vater der

Käufer des Gutes Hoff im Jahre 1679

war.

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­

Interessant aber ist vor allem ihr Wappen. Im Wappenschild führen sie nämlich Hausmarken: über einer "Wolfsangel" mit Beistrichen befindet sich eine weitere Marke, die als eine dem lateinischen gedruckten "A" sehr ähnliche

Hausmarke

zu den ältesten Marken überhaupt gehört. Ob es sich dabei um eine Hausmarke

mit Lautinhalt oder um eine Sinnbildmarke (rune) mit Symbolcharakter handelt, bleibt zu deuten.

Wappensiegel von 1631
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Wappen der Familie Simon
­

Hoff oder, wie der Ort ursprünglich vorwiegend bezeichnet wurde, "

Zum Hoff"

war ein "

freyadeliges Gut"

, das 1679 von einem Mitglied der Familie Simon gekauft wurde. Laut Gottfried Corbach ("Geschichte von Waldbröl") spricht eine Reihe von Indizien dafür, dass es sich um dieselbe Familie handelt, die auch Beuinghausen übernommen hatte, wobei der Käufer von Hoff wahrscheinlich kein Nachkomme, sondern ein Verwandter des ersten Lehnsträgers von Beuinghausen war.

Trotzdem darf auch darüber spekuliert werden, ob Johann Thomas Simons möglicherweise identisch ist mit jenem ziemlich genau gleichaltrigen

Johann Thomas Simon

, der am

3.11.1686

als

Sohn des Wilhelm Bertram S. und Urenkel des Johann Simon von der Aue in Beuinghausen

geboren wurde und später nicht mehr erwähnt wird. Für diese  insgesamt zwar weniger wahrscheinliche  Annahme, dass

Thomas

S. aus Hoff mit dem gleichnamigen Sohn des Wilhelm Bertram S. identisch sein könnte, spricht immerhin der Umstand, dass er seinen erstgeborenen Sohn nicht Henrich oder Jakob, sondern

Bertram

nannte (was dann einer seinerzeit herrschenden Sitte entspräche, so wie auch dessen Enkel wiederum Bertram hieß). Der Wechsel nach Hoff ließe sich dann z.B. mit der Einheirat in die Hoffer Familie Adams erklären.

Corbach

s Annahme, daß dieser Johann Thomas Simon früh starb, beruht offenbar darauf, dass er später bei der Beuinghauser Erbfolge nicht mehr auftaucht und darüber hinaus Wilhelm Bertram S. später in einem Brief von Hubert Wilhelm S. als seinem einzigen Sohn spricht (diese Äußerung könnte allerdings im konkreten Kontext dieses Briefes auch sehr plausibel als eine Zweckbehauptung interpretiert werden).

Was die vielen offenen Fragen angeht, so ergeben sich vielleicht noch einige Informationen in den noch nicht ausgeschöpften Quellen (z.B. ist an die von Corbach erwähnte, aber nicht ausgewertete

Namensliste im Zusammenhang mit der "Aufsetzung der rückständigen Kirchen-Bauw.-Gelder" von 1701

zu denken).

Oben: Beuinghausen, Hoff, Waldbröl

So heißt es, daß 1507 "Johan von bourkuißen den Hoff zu der Auwen als Lehen besitzt. Er licht auf der Eigentumb zu Merßbach (!). Die Renth beträgt im Jahr 20 Malder Fruchten.") 1551 bis 1557 ist "Johann Bewenkhuisen" mit Au belehnt. So ist auf verschiedenen Ritterzetteln zu lesen. Nach seinem Tod sind seine Erben wegen Au landtagspflichtig. Später wird das Gut von einem Halfmann bewirtschaftet. Ob Simon zur Auen damit im Zusammenhang steht, ist nicht ersichtlich. Au wird in späterer Zeit in den Beuinghauser Akten nicht mehr erwähnt. Osw. Gerhard macht in seinem Buch über "Die adeligen Sitze im Amt Windeck" nur wenige Angaben über Beuinghausen. Er bringt sie nur im Zusammenhang mit Au und unter der Überschrift "Au".
 
Vielleicht bringt die Angabe: "Johan Simon Syburg, wohnhaft zur Auwen", einen Hinweis für seine Herkunft.

 [Diese Angabe findet sich laut G.Corbach, wie einige andere die Familie Simon betreffende Angaben, im Staatsarchiv Koblenz, Abt.30, Nr.4439, und zwar nennt er die Seiten 7, 48-70 und 72-86].

 
Aber auch die soziale Herkunft der Simon ist noch ungeklärt. Vieles deutet auf ein sehr altes, höchstwahrscheinlich adeliges Geschlecht. Die ersten Simon waren durch Heirat mit vornehmen adeligen Häusern verbunden. Ihre Nachkommen gingen im Laufe der Jahrhunderte  im Bürger- bzw. Bauerntum auf.


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Am 10. 3. 1713 kommt ein umfangreicher Vergleich zustande.

Darin verpflichtet sich u. a. Johannes Heymann, den Eichenhof nach seinem Ableben an den Kläger Herrn v. Schütz zurückzugeben. Baron v. Schütz erklärt sich bereit, alle aufgewendeten Baukosten zum Haus, Scheuer, Backhaus und Stallung zu erstatten. Nach seinem (Heymanns) Tod soll den Kindern um Martini aufgekündigt werden, damit sie "nach gewöhnlichen Lands Brauch umb Petry Stuhlfeyer (22. Febr.) den Hoff gegen baar Erlegung der verglichenen Gelder außräumen. Heymann darf den Hochwald nicht ruiniren.

Der frey adelig Hoff zum Hoff, der auch mit in Streit gezogen, geht gänzlich und erblich in den Besitz der Erben Simon über. Herr v. Schütz erklärt sich bereit, die davon habenden Briefschaften getreulich herauszugeben. Dafür erhält er für den Isengartener Bau 12 Bauhölzer".

Geschichtliches: In Hoff gab es einen

allodialen Hof

, der zu Isengarten gehörte. 1548 erbte ihn bei der Verteilung des Erbes der Adelheid von Isengarten unter ihren Söhnen der Begründer der Bellinghäuser Linie der alten Adelsfamilie Quad, Henrich Quad. Später besaß dessen Sohn, Johann Quad zu Bellinghausen, den Hof. 1621 war der Enkel Eustachius Quad der Besitzer. Von seinem Vater und von ihm wird der Hof stückweise an ihre Nichte Maria von Gülich, Tochter zu Dorp, und deren Mann Johann Dietrich v. Gülich verkauft.
 

Im November 1679 verkaufte Joh. Dietrich v. Gülich

, dessen Grabstein sich in der ev. Kirche zu Ruppichteroth befindet,

das Gut zu Hoff für 850 Thl. Es war 68 Morgen groß

(Aufzeichnungen von Carl-Wilhelm Bruch, 1832, S. 54)

.  1701 wird Henrich Simonis als Besitzer des Freigutes Hoff angegeben. Käufer des Gutes im Jahr 1679 scheint also er oder, wahrscheinlicher, sein Vater gewesen zu sein. Von wo dieser stammte, ist unbekannt.
 
Von Hoff aus hat sich die Familie Simon weit verzweigt. 1713 ist in einem Vergleich auch der Baron M. F. v. Schütz von Isengarten damit einverstanden, daß der 'frey adelige Hoff zum Hoff mit dessen Zubehör den Erben Simons gänzlich und erblich zusteht'".