Aus:
Meyers Konversations=Lexikon (1908)
Hausmarke
(auch Hauszeichen altdeutsch bumark,
altnord. bomaerke) ist ein erbliches Markzeichen,
farblos, aus reinen Linien bestehend, durch die sich der
Inhaber der H. als Vollzieher eines Willensaktes oder
als Herr einer Habe oder als Verfertiger eines Werkes
zu erkennen gibt. Die H. kommt bei allen germanischen
Kulturvölkern seit den frühesten Zeiten vor und führt
wahrscheinlich auf die Signa der Volksrechte vom
5.-9. Jahrh. zurück. Die Hausmarken sind teils Familien=
zeichen, teils mit der Führung eines bestimmten Gewerbes
und vorzugsweise auf dem Lande mit dem Besitz eines
Grundstückes verknüpft (Hofmarken, Hofzeichen); die
Familienzeichen vererben meist nach hem Rechte der Erst=
geburt. Die übrigen Brüder fügen der H. ein Beizeichen zu.
Hausmarke von Hiddensee
Die obenstehende Abbildung gibt ein der Wirklichkeit
entnommenes Beispiel der Hausmarkevererbung.
Charakteristisch ist die Anwendung der H. in Schuld=
verhältnissen. Im Wallis dienen Kerbhölzer, die mit
des Schuldners H. versehen sind, noch heute statt der
Schuldverschreibungen. Will in Graubünden ein
Gläubiger eine Schuld einziehen und trifft niemand
bei des Schuldners Haus, so kann er bei hellem Tage
seine H. auf des Schuldners Haustür zeichnen, was
als Mahnung gilt. Vgl. Michelsen, Die H. (Jena
1853) ; Homeyer, Die Haus= und Hofmarken (Berl. 1870;
neuer Abdruck nebst Nachträgen, das. 1890).
Bild: Hausmarke