Friedrichs Vater dagegen, also Johann Henrich Hornberg, der schon bei seiner Heirat 1808, mit 24 Jahren, Erbpächter gewesen war (s.links), wird auch 1852, nach dem Tod seines Sohns, immer noch als Erbpächter von Hollen 23 bezeichnet (als Zeuge einer Taufe, s.links darunter).